Das Direktorium

Das Direktorium leitet die Universität als Kollegialorgan. Neben dem Präsidenten und einem hauptamtlichen Vizepräsidenten sind zwei weitere nebenamtliche Vizepräsidenten Mitglieder dieses Gremiums. Es ist für die weitere Entwicklung unserer Universität und für zentrale Fragen zuständig.

Der Präsident

Der Präsident vertritt die Universität nach außen, führt den Vorsitz im Direktorium und im Universitätsrat und legt die Richtlinien der Universität fest.

Der Vollzeit-Vizepräsident

Neben dem Präsidenten gehört dem Direktorium auch ein vollzeitbeschäftigter Vizepräsident an. Er ist für die Leitung der Universitätsverwaltung mit ihren Abteilungen Personalwesen, Recht und Studium, Finanzen und Immobilienverwaltung verantwortlich und ist außerdem der Haushaltsbeauftragte.

Darüber hinaus wurden zwei Teilzeitstellen für Vizepräsidenten geschaffen, deren zweijährige Amtszeit durch die Satzung von ASTA geregelt ist. Die Vizepräsidenten sind für folgende Abteilungen zuständig:

Vizepräsident für Studium und Lehre

Name und Vorname

Vizepräsident für Lehrerausbildung, Wissenstransfer und Digitalisierung.

Name und Vorname