Das Direktorium

Das Direktorium leitet die Hochschule als Kollegialorgan. Neben dem Präsidenten und einem hauptamtlichen Vizepräsidenten sind zwei weitere  nebenamtliche.Vizepräsidenten Mitglieder dieses Gremiums. Er ist verantwortlich für die Weiterentwicklung unserer Hochschule und zentrale Themen.

Der Präsident

Der Präsident vertritt die Hoschule nach außen, führt den Vorsitz im Direktorium, im.Universitätsrat und im Fakultätsrat und legt die Richtlinien der Universität fest.

Vizepräsident in Vollzeit

Neben dem Präsidenten gehört dem Direktorium auch ein vollzeitbeschäftigter Vizepräsident an. Er ist für die Leitung der Universitätsverwaltung mit ihren Abteilungen Personalwesen, Recht und Studium, Finanzen und Immobilienverwaltung verantwortlich und ist auch der Haushaltsbeauftragte. Darüber hinaus wurden zwei Teilzeitstellen für Vizepräsidenten geschaffen, deren zweijährige Amtszeit in der Satzung des ASTA geregelt ist. Die Vizepräsidenten sind für folgende Abteilungen zuständig: 

Darüber hinaus wurden zwei Teilzeitstellen für Vizepräsidenten geschaffen, deren zweijährige Amtszeit durch die Satzung von ASTA geregelt ist. Die Vizepräsidenten sind für folgende Abteilungen zuständig:

Vizepräsident für Studium und Lehre

Vizepräsident für Lehrerausbildung, Wissenstransfer und Digitalisierung.

* Mm Kouam Edith Laure

Verwaltung